Ehrenordnung
Mitgliedschaft
10 Jahre | Vereinsnadel in Bronze | |
20 Jahre | Vereinsnadel in Silber | |
25 Jahre | Vereinsnadel in Gold | |
30 Jahre | Ehrenurkunde mit Bronzerand | |
40 Jahre | Ehrenurkunde mit Silberrand | |
50 Jahre | Ehrenurkunde mit Goldrand | |
60 Jahre | Goldener Ehrenbrief |
Ausübung eines Vorstandsamtes
10 Jahre | Vereinsehrennadel in Bronze | |
20 Jahre | Vereinsehrennadel in Silber | |
25 Jahre | Vereinsehrennadel in Gold | |
30 Jahre | Verdiensturkunde mit Goldrand |
Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Vereinsvorsitzende, die sich durch hervorragende Leistungen um den Verein verdient gemacht haben und mindestens 20 Jahre im Amt waren, können nach ihrer Amtsniederlegung zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Vorstandschaft. Über seine Ernennung wird dem Ehrenvorsitzenden eine Urkunde ausgehändigt.
Ernennung zum Ehrenmitglied
Mitglieder, die sich durch hervorragende Leistungen um den Verein verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied ernannt werden. Voraussetzung ist eine 30-jährige Mitgliedschaft. Handelt es sich hierbei um Mitglieder, die ein satzungsgemäßes Vorstandsamt mindestens 10 Jahre ausgeübt haben, kann die Ernennung bereits nach 25-jähriger Mitgliedschaft erfolgen.
Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Vorstandschaft. Über seine Ernennung ist dem Ehrenmitglied eine Urkunde auszuhändigen.
Außergewöhnliche Ehrungen
Die Vorstandschaft kann in besonderen Fällen und zu besonderen Anlässen an Mitglieder, die sich um den Verein in außergewöhnlicher Weise verdient gemacht haben, die Vereinsnadel in allen drei Stufen ohne Rücksicht auf die Jahre der Vereinszugehörigkeit vergeben.
Ebenso kann die Vorstandschaft die Vereinsnadel in allen drei Stufen an Nichtmitglieder, die sich in besonderer Weise um die Sportförderung bzw. den Verein in ideeller und materieller Form unterstützen oder unterstützt haben, überreichen.