Satzung
Beitragsseiten
§1 |
Name und Sitz |
|
1.1 |
Der Verein führt den Namen „Sportkegelklub Mörslingen e.V." und hat seinen Sitz in 89435 Finningen; Ortsteil Mörslingen. Die Anschrift des Vereines ist immer die des 1. Vorsitzenden oder seines kommissarischen Vertreters, solange es keine Geschäftsstelle gibt. |
|
1.2 |
Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Augsburg eingetragen. |
|
1.3 |
Der Verein ist Mitglied beim Bayerischen Sportkegler-Verband (BSKV) und beim Bayerischen Landessport-Verband (BLSV). |
§2 |
Zweck und Aufgaben |
|
2.1 |
Zweck des Vereins ist die Förderung des Sportes, schwerpunktmäßig des Sportkegelns. Die gemeinsamen Interessen am Sportkegeln sollen gefördert und gewahrt und durch Jugendarbeit Nachwuchs für den Verein herangebildet werden. |
|
2.2 |
Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. |
|
2.3 |
Vertretung der Vereins- und Mitgliederinteressen bei Behörden und bei übergeordneten Verbandsorganen. |
|
2.4 |
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |
|
2.5 |
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht nur in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. |
|
2.6 |
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. |
|
2.7 |
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |
§3 |
Mitgliedschaft |
|
3.1 |
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. |
|
3.2 |
Die Anmeldung der Mitgliedschaft muss schriftlich beim 1. Vorsitzenden erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Vorstandschaft. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen. |
|
3.3 |
Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. |
|
3.4 |
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. |
§4 |
Rechte der Mitglieder |
|
4.1 |
Alle Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. |
|
4.2 |
Alle Mitglieder haben das Recht, der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Versammlungen des Vereins teilzunehmen. |